Wichtige Produktinformationen

Die Langlebigkeit Ihrer Matratze hängt nicht nur von der qualitätsgerechten Herstellung ab, sondern auch vom pfleglichen Umgang während des Gebrauchs und vom Einsatz des passenden Lattenrostes.

 

Lattenrost

Schäden an Matratzen entstehen häufig durch die Verwendung eines ungeeigneten Lattenrostes. Der empfohlene Lattenabstand beträgt 20 bis 30 mm (und sollte auf keinen Fall kleiner oder größer sein). Ein genügend großer Abstand ist wichtig, damit die Matratze die während des Schlafens aufgenommene Feuchtigkeit gut an die Umgebung abgeben kann. Andererseits darf der Abstand aber nicht zu groß sein, damit sich die Matratze nicht zwischen den Leisten durchdrückt und beschädigt wird.

 

Matratzenschoner

Wir empfehlen dringend, zwischen Lattenrost und Matratze einen Matratzenschoner zu legen. Hierdurch kann die Matratze auch an den Stellen atmen, an denen sie auf den Leisten aufliegt. Außerdem wird der Bezug so gegen mechanische Beschädigungen besser geschützt.

 

Länge und Breite

Matratzen müssen in das Bettgestell passen. Deshalb ist für Matratzen gemäß DIN EN 1334 eine Minus-Toleranz bis 20 mm in Länge und Breite zulässig. Durch Transport oder Lagerung können sich die Maße verändern. Schütteln Sie die Matratze daher kräftig auf oder ziehen Sie sie in ihre ursprüngliche Form, falls Maßabweichungen vorliegen sollten.

 

Eigengeruch

Matratzen werden aus hygienischen Gründen luftdicht verpackt. Nach der Entnahme aus dem Folienbeutel hat die Matratze evtl. einen Eigengeruch, wie Sie ihn von vielen neuen Produkten her kennen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind damit nicht verbunden. Dies wird immer wieder von namhaften Instituten überprüft. Lüften Sie die Matratze ausreichend, um nach einigen Tagen nur noch einen schwachen oder gar keinen Geruch mehr wahrzunehmen.

 

Höhe der Matratze

Die Bauschigkeit von Polsterauflagen lässt während der ersten Wochen des Gebrauchs an beanspruchten Stellen (z. B. im Hüftbereich) nach. DIN EN 1334 lässt einen Höhenverlust von bis zu 10 % zu.

 

Härteverlust und leichte Kuhlenbildung

Matratzenkerne sollen sich an den Körper anpassen und so optimale Körperunterstützung bieten. In den ersten Wochen des „Einliegens“ kann es zu geringen Härteverlusten kommen. Des Weiteren ist eine leichte Kuhlenbildung im Bereich der Hüften möglich. Die Gebrauchseigenschaften, insbesondere die Körperunterstützung, werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Für den Fall einer Reklamation weisen wir auf folgendes hin:

Sollte wider Erwarten doch einmal Grund zur Reklamation sein, wenden Sie sich vertrauensvoll unter Vorlage des Kaufbeleges an uns. Die reklamierte Ware muss uns zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Ab dem 7. Monat wird eine Gewährleistung nur dann übernommen, wenn es sich um einen verdeckten Mangel handelt, der schon zum Zeitpunkt des Kaufes nachweislich vorhanden war.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung versichern wir, dass die Matratze zur Benutzung geeignet ist bzw. keinen Mangel aufweist, der den Gebrauch einschränkt.

 

Voraussetzung für eine berechtigte Reklamation ist:

  • sachgemäße Behandlung und Benutzung
  • sauberer, einwandfreier hygienischer Zustand der Matratze

 

Folgende Mängel werden (bei sachgerechter Behandlung und Benutzung) innerhalb der Gewährleistung anerkannt:

  1. bleibende Kuhle tiefer als 15 mm
  2. Bruch des Federkerns (Draht der Feder gebrochen)
  3. Fehlerhafte Verklebung der Umpolsterung des Federkerns
  4. Durchscheuern des Drellbezuges

 

Nicht reklamiert werden können folgende Punkte:

  1. Schäden durch unsachgemäße Behandlung und Benutzung
  2. Stepp- und Ziernähte gehen auf (kein Einfluss auf Benutzbarkeit, meistens unsachgemäße Behandlung, z. B. scharfer Gegenstand)
  3. Löcher im Bezugsstoff (unsachgemäße Behandlung)
  4. Verschmutzte Matratzen oder Matratzen in unhygienischem Zustand (z. B. durch Körperflüssigkeiten verunreinigt)
  5. Wendegriffe defekt (unsachgemäße Behandlung)
  6. Federkern spürbar (bei preiswerten Artikeln schon im Neuzustand spürbar, warentypisch)
  7. Schimmelbildung nach einer Gebrauchsdauer von mehr als 4 Wochen
  8. leichte Faltenbildung (vor allem bei Verwendung verstellbarer Lattenroste)

 

Beispiele für unsachgemäße Behandlung und Benutzung sind:

  • kein geeigneter Lattenrahmen
  • Lattenabstand zu groß
  • Knicken von Federkernmatratzen während des Transportes
  • Stehende Lagerung von Federkernmatratzen
  • zu hohe Belastung durch Körpergewicht (bei ausgewiesenem Eignungshinweis – geeignet bis ... kg – auf der Produktbeschreibung)
  • Abziehen von Bezügen mit 1-seitigem Reißverschluss
  • Ruckartiges Reißen an den Wendegriffen
  • Transportieren der Matratze an den Wendegriffen

 

Rücknahmen

Für die getauschte Matratze läuft die Gewährleistungszeit nicht neu an. Es verbleibt vielmehr die Restgewährleistungszeit laut erstem Kaufbeleg.

 

Gewerbepark Hinternah UG

Geschäftsbereich Matratzen Lagerverkauf

GF: W. Kühn

Alte Hauptstraße 1

98553 Schleusingen / OT Hinternah

Tel.: 036841/55677

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Mobil: 0170 78 01 160

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